Weitere Entscheidung unten: SG Würzburg, 29.09.2020

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,72210
OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20 (https://dejure.org/2021,72210)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2021 - 5 U 147/20 (https://dejure.org/2021,72210)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 5 U 147/20 (https://dejure.org/2021,72210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,72210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Architektenhonorar trotz umfangreicher Planungsleistungen!? (IBR 2023, 626)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt daher voraus, dass es überhaupt zu einer schuldrechtlichen Bindung der Parteien gekommen ist (vgl. BGH, NJW 1999, 3554).

    Aus dem Tätigwerden eines Architekten allein kann allerdings noch nicht auf eine entsprechende Bindung geschlossen werden; erforderlich ist vielmehr, dass dem Tätigwerden eine Willensübereinstimmung (Einigung) beider Teile und ein entsprechender beiderseitiger Bindungswille zu Grunde liegt (BGH NJW 1999, 3554; BGH NJW 1997, 3017).

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2008 - 23 U 85/07

    Akquisitionsleistungen des Architekten in Abgrenzung zur rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Der/die Initiator(en) bzw. Investor(en) und der Architekt bilden in dieser Projektentwicklungsphase regelmäßig eine Projektentwicklungsgemeinschaft und sitzen dann gemeinsam "in einem Boot" in der Hoffnung, bei einer Verwirklichung des Bauvorhabens einen interessanten Auftrag zu erhalten (OLG Düsseldorf Urteil v. 29.2.2008, Az.: 23 U 85/07 mwN).
  • BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15

    Anforderungen an die Klageschrift: Hinreichende Bestimmtheit des Gegenstands bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (vgl. BGH NJW 2009, 2137; BGH NJW-RR 2017, 380; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage 2020, § 138 Rn. 7b).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Aus dem Tätigwerden eines Architekten allein kann allerdings noch nicht auf eine entsprechende Bindung geschlossen werden; erforderlich ist vielmehr, dass dem Tätigwerden eine Willensübereinstimmung (Einigung) beider Teile und ein entsprechender beiderseitiger Bindungswille zu Grunde liegt (BGH NJW 1999, 3554; BGH NJW 1997, 3017).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (vgl. BGH NJW 2009, 2137; BGH NJW-RR 2017, 380; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage 2020, § 138 Rn. 7b).
  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 35/14

    Architektenhonorar: Vergütungsanspruch für akquisitorische Tätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Eine vergütungsfreie akquisitorische Phase soll nach der Rechtsprechung des BGH spätestens dann enden, wenn eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird (vgl. BGH IBR 2017, 260).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 108/17

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Die Vorschriften der HOAI sind als reines Preisrecht insoweit nicht behilflich (OLG Düsseldorf NJW 2018, 3319).
  • LG Berlin, 27.05.2020 - 2 O 322/18

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung bei einem ICO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 147/20
    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 08.07.2020, Az.: 2 O 322/18, abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,82217
SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20 (https://dejure.org/2020,82217)
SG Würzburg, Entscheidung vom 29.09.2020 - S 5 U 147/20 (https://dejure.org/2020,82217)
SG Würzburg, Entscheidung vom 29. September 2020 - S 5 U 147/20 (https://dejure.org/2020,82217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,82217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95

    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Sind diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (z. B. persönliche Feindschaft, Eifersucht oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stehen so fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSGE a. a. O., BSG vom 19.03.1996, 2 RU 19/95; BSG vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R).

    Zwar bedarf es nicht stets eines betriebsbezogenen Tatmotivs, damit der innere Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit hergestellt wird und es kann ein innerer Zusammenhang auch (bei gegebenen Umständen) bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz die Tätlichkeit erst ermöglichen oder wesentlich begünstigt haben (BSG, Urteil vom 19.03.1996 a. a. O.; vom 19.12.2000 a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung sind derartige besondere Verhältnisse z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten, die eine sichere Flucht ermöglich oder die den Tatplan erheblich bestimmt haben (BSGE 6, 167; BSGE 78, 65, 67).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Sind diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (z. B. persönliche Feindschaft, Eifersucht oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stehen so fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSGE a. a. O., BSG vom 19.03.1996, 2 RU 19/95; BSG vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R).

    Mit der Erwägung, dass die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Opfer vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich die Versagung des Unfallversicherungsschutzes in diesen Fällen (vgl. schon BSGE 17, 75, 77, BSG, Urteil vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R, BayLSG Urteil vom 04.04.2011 a. a. O.).

    Zwar bedarf es nicht stets eines betriebsbezogenen Tatmotivs, damit der innere Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit hergestellt wird und es kann ein innerer Zusammenhang auch (bei gegebenen Umständen) bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz die Tätlichkeit erst ermöglichen oder wesentlich begünstigt haben (BSG, Urteil vom 19.03.1996 a. a. O.; vom 19.12.2000 a. a. O.).

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Die Qualifizierung eines Unfalles im Falle einer Tätlichkeit als Arbeitsunfall ist dagegen zu bejahen, wenn sie aus Gründen entstanden ist, die mit der Arbeit zusammenhängen bzw. wenn die Zwistigkeit unmittelbar mit der Betriebsarbeit entstanden ist (Keller in Hauck, SGB V § 8 Nr. 149; BSG vom 31.01.1961 BSGE 13, 290 (291); BSG vom 30.10.1962 BSGE 18, 106.

    Die betrieblichen Vorgänge müssen also wesentlich für die Auseinandersetzung sein (so auch BSG, Urteil vom 27.03.1990 a. a. O. unter Hinweis auf BSG vom 30.10.1962 a. a. O.; BSG, Urteil vom 04.11.1981 a. a. O., BSG, Urteil vom 31.01.1961, 2 RU 251/58, BSGE 13, 290), wobei das BSG auf die Beweggründe des Angreifers abstellt.

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Trifft eine solche Angriffshandlung denjenigen, dem sie zugedacht war, sind für die Beantwortung der Frage, ob zwischen dem Angriff und der versicherten Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht in der Regel entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG die Beweggründe entscheidend, die den Angreifer zu diesem Vorgehen bestimmt haben (BSGE 6, 164, 167; 10, 56, 60; 17, 75, 77).

    Mit der Erwägung, dass die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Opfer vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich die Versagung des Unfallversicherungsschutzes in diesen Fällen (vgl. schon BSGE 17, 75, 77, BSG, Urteil vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R, BayLSG Urteil vom 04.04.2011 a. a. O.).

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Verunglückt ein Versicherter während einer derartigen Pause infolge einer Tätigkeit, die er während der Pause ausübt, besteht der innere Zusammenhang nur, wenn diese Tätigkeit dem Betrieb zu dienen bestimmt war (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 15).
  • LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 RA 383/04

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, volkseigener

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Der durchschnittliche Personal- und Materialaufwand für ein Verfahren in der zweiten Instanz beträgt ohne Berücksichtigung der im Landeshaushalt ausgewiesenen allgemeinen Vorhaltungskosten für Miete, Heizung, Reinigung, Technik und sonstige Aufwendungen ca. 1.000,00 EUR (LSG Thüringen vom 30.01.2006, L 6 RA 383/04, juris Rn 34).
  • LSG Thüringen, 29.05.2008 - L 2 R 1100/06

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Im Übrigen ergibt sich auch aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drucksache 14/6335, S. 35 zu Nr. 65), dass es sich bei dem Tatbestand der offensichtlichen Aussichtslosigkeit um einen Unterfall der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung handelt (LSG Thüringen vom 29.05.2008, L 2 R 1100/06, juris Rn. 36 f).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02

    Neuveranlagung eines eingetragenen Vereins zu einem bestimmten Gefahrtarif eines

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Die Höhe der festgesetzten Kostenbeteiligung hat das Gericht unter Wahrung der gesetzlichen Mindesthöhe bzw. oberhalb dieser durch Schätzung des letztlich von den Steuerzahlern zu tragenden Kostenaufwandes für das Klageverfahren festgesetzt (vgl. zur Gerichtshöhe LSG Schleswig-Holstein 26.11.2003, L 8 U 119/02 juris Rn 41).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass der Konsum von Genussmitteln gegenüber der Einnahme fester oder flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten entspringt, so dass ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden kann (BSGE 12, 254, 256 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO a. F.).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20
    Hierbei ist es in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet, einerseits zu der versicherten Tätigkeit zu rechnen ist, der Verletzte also durch eine Verrichtung vor dem Unfall den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt hat (Wertung) und dass diese Verrichtung andererseits den Unfall herbeigeführt hat (Unfallkausalität, BSG, Urteil vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62

    Zustellung eines Urteils an alle Beteiligten - Ein Scheinurteil - Der

  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 221/56
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht